UFI - Umweltförderung im Inland 2014-2020
Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) weist in einer Aussendung auf Neuerungen in der betrieblichen Umweltförderung hin. Diese möchten wir Ihnen hier aufzeigen und die entsprechenden Infoblätter zum Download anbieten.
Folgende Neuerungen sind mit 1.1.2014 in Kraft getreten:
1) Neuer Abwärmeschwerpunkt für Industrie und Gewerbe
Österreichs Industrieunternehmen berichteten im Rahmen der Abwärmepotenzialerhebung 2012 ungenutzte Abwärmepotenziale zur Beheizung von rund 150.000 Haushalten sowie enorme Mengen an Niedertemperaturabwärme. Um diese Potenziale zu realisieren wurden die Förderungsmöglichkeiten für Abwärme weiter vereinfacht und optimiert:
- Einheitlicher Förderungssatz von bis zu 30% für Abwärmeauskopplung, Abwärmetransport und Abwärmeverteilung;
- Anhebung der Förderobergrenzen für Abwärmeauskopplungen und Abwärmetransportleitungen bis zum Verteilnetz auf 4,5 Mio. Euro.
- Wärmepumpen zur Temperaturanhebung für Abwärme im Bereich von Verteilnetzen förderungsfähig;
- Verpflichtende Kofinanzierung der Bundesländer für Netzinfrastruktur ist vorgesehen;
2) Vereinfachungen und Effizienzsteigerungen beim Dauerbrenner Biomasse
Das Lebensministerium und die KPC beleuchteten in einer „Nahwärme-Enquete“ unter Beteiligung der Verbände, Ländervertreter und ausgewählter Branchenexperten den Status-Quo und die Zukunftsperspektiven der Biomasse-Nahwärme in Österreich. Auf Basis der Expertenempfehlungen beschloss die Umweltförderungskommission u.a. die folgenden Anpassungen:
- Mindestens 75% Gesamteffizienz der Wärmenutzung notwendig;
- Wärmeverkauf durch mindestens 75% rechtsgültige Wärmelieferverträge abzusichern;
- Förderungsangebot für Nahwärmebetreiber um Maßnahmen zur Optimierung von Heizzentrale, Netz und Abnehmeranlagen erweitert;
- Vereinfachte Einreichung für Netzverdichtungen (vor Umsetzungsbeginn einreichen!);
- Sekundärseitige Abnehmeranalyse ab 100 kW Anschlusswert wird verpflichtend;
Für Projekte, die vor dem 30.06.2014 bei der Behörde zur Bewilligung eingebracht wurden, können weiterhin die Förderungsbedingungen des Jahres 2013 zur Anwendung gebracht werden.
3) Anpassungen im Bereich Energiesparen betreffend LED-Systeme, Straßenbeleuchtung und Induktionsherde
Im Bereich Energiesparen werden mit 1.1.2014 die folgenden Neuerungen eingeführt.
- Bei LED-Systeme in Bestandsgebäuden sind einfache Plug-In LED-Leuchten nicht mehr förderungsfähig;
- Bei LED-Systeme in Bestandsgebäuden wird die Mindestleistung an installierter LED-Beleuchtung auf 500 kW abgesenkt;
- Straßenbeleuchtungsprojekte werden künftig pauschal pro Lichtpunkt gefördert;
- Induktionsherde sind nicht mehr förderungsfähig;
- Wärmepumpen nur noch bei Niedertemperatur-Heizsystemen förderungsfähig
4) Neue Förderung für gewerbliche Passivhäuser
Ab 1.1.2014 werden die Förderungsmöglichkeiten für Neubauten von Unternehmensgebäuden auf Niedrigstenergie- und Passivhäuser ausgeweitet und dafür neue Förderungsangebote geschaffen.
Details der Neuregelungen finden Sie in den Informationsblättern der jeweiligen Förderungsschwerpunkte, die Sie hier downloaden können oder im Internet unter:
Unter den folgenden Telefonnummern erreichen Sie Berater der KPC:
- Abwärme, Beleuchtungsförderungen, Energiesparen: Team Energieeffizienz. 01 – 31631 – 723
- Biomasse-Nahwärme: Team Erneuerbare Ressourcen: 01 – 31631 – 719
- Niedrigstenergie- und Passivhäuser: 01 – 31631 – 712
Infoblätter zum downloaden: