Oö. Betriebstypenverordnung 2016 - Novellierung erreicht
Der Biomasseverband OÖ konnte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer OÖ eine Novellierung in der Oö. Betriebstypenverordnung erreichen. Biomasse-Nahwärmeanlagen und Biomasse-Kraft-Wärmekopplungsanlagen waren bis dato weder in einer Widmung noch in einer Betriebstypenverordnung enthalten.
Es gestaltete sich deshalb teilweise sehr schwierig solche Biomasse-Projekte durch ein Behördenverfahren zu bringen. Sondergenehmigungen, Betriebstypengenehmigungen und Gutachten verschiedenster Ausprägung nahmen viel Zeit und Geld in Anspruch.
Unsere Forderungen, Heizwerke und KWK-Anlagen in die meisten Widmungskategorien aufzunehmen, wurde in der neuen Oö. Betriebstypenverordnung 2016 mit der Verordnung vom 28. April 2016 zur Gänze berücksichtigt (Anlage 2).
Der Biomasseverband OÖ bedankt sich bei der Wirtschaftskammer OÖ herzlich für die großartige Unterstützung und den starken Einsatz für unser Anliegen. Mit dieser Novelle wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung "Die Zukunft ist erneuerbar" gesetzt!