Neue Staubgrenzwerte - Fördermöglichkeit für Filteranlagen
Ab 2018 bzw. 2020 gelten laut Feuerungsanlagenverordnung (FAV) die neuen Grenzwerte für Staubemissionen bei Biomasseanlagen. Die KPC fördert die frühzeitige Anpassung, das heißt den Einbau einer Entstaubungsanlage.