Neue Ökostrom-Tarifverordnung 2014 erlassen - die neuen Tarife im Detail

Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat am Montag, 23. 12. 2013 im Einvernehmen mit Umweltminister Andrä Rupprechter und Sozialminister Rudolf Hundstorfer die neue Ökostrom-Tarifverordnung erlassen. Lesen Sie hier die Presseaussendung des Wirtschaftsministeriums.

Aufgrund der im Ökostromgesetz festgelegten automatischen Degression der Fördersumme um eine Million Euro pro Jahr steht 2014 ein Kontingent von insgesamt 48 Millionen Euro für die neu hinzukommenden Ökostromanlagen zur Verfügung. Die novellierten Tarife gelten nach Maßgabe der verfügbaren technologiespezifischen Kontingente für neue Anlagen, für die ein Antrag auf Vertragsschluss mit der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) von 2014 bis 2015 gestellt wird. Damit werden die Neuerrichter und Betreiber von Ökostromanlagen mit garantierten Einspeisetarifen über 13 bzw. 15 Jahre bei rohstoffabhängigen Anlagen von den Stromkonsumenten unterstützt. Der geförderte Ökostrom soll sich laut Prognosen der E-Control um rund 24 Prozent auf über 8,5 Terrawattstunden für 2014 vergrößern.

Um einen effizienten Ausbau zu sichern und Druck in Richtung Marktreife zu erzeugen, werden die Tarife für Wind, Wasserkraft und Biomasse/Biogas mit den automatischen gesetzlichen Degressionsansätzen in Höhe von jeweils einem Prozent für 2014 und 2015 fortgeschrieben. Das entspricht den Empfehlungen eines E-Control-Gutachtens, das für die Photovoltaik aufgrund der unterschiedlichen Technologiesprünge und Marktentwicklungen deutlich höhere Abschläge vorschlägt. Aufgrund der stark gesunkenen Investitionskosten und letztjährigen Überzeichnung des verfügbaren PV-Kontingents sinken daher bei der Photovoltaik die Tarife für gebäudeintegrierte Projekte um knapp 28 Prozent.

"Die Förderung mittels Einspeisetarifen ist sehr effektiv und effizient, sie gewährleistet einen substanziellen Ausbau der Ökostromerzeugung zu günstigen Kosten. Damit wird der eingeschlagene Weg in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft fortgesetzt. Ohne eine Trendwende hin zu mehr Erneuerbaren und mehr Energieeffizienz ist eine langfristige Dekarbonisierung unseres Energie- und Wirtschaftssystems nicht möglich. Es braucht verstärkt Rahmenbedingungen, die dafür die richtigen Signale aussenden", so Bundesminister Andrä Rupprechter. "Von einer Energiewende profitieren alle: die Menschen, Umwelt und Klima, der Arbeitsmarkt mit wichtigen green jobs und die österreichische Wirtschaft."

Ausgewogenes Fördersystem sichern
"Umfragen zeigen, dass die Österreicher bereit sind, mehr für nachhaltig erzeugten Strom zu bezahlen. Gleichzeitig müssen wir aber ein unkontrollierbares Ausufern des Umlagesystems vermeiden. Daher limitieren wir anders als in Deutschland die Fördersumme und haben auch eine jährliche Degression eingebaut. Damit begrenzen wir trotz eines ambitionierten Ausbauplans die Kostensteigerungen für die Konsumenten", betont Mitterlehner. Während ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland 2014 rund 220 Euro an Ökostromkosten zahlen wird, werden es in Österreich 68 Euro sein - also umgerechnet knapp 5,6 Euro pro Monat bei einem Verbrauch von 3.500 kWh.


Die neuen Ökostrom-Tarife im Detail


Biomasse-Anlagen
Bei rohstoffabhängigen Ökostromtechnologien (Biomasse, Biogas) wird mehr denn je auf eine optimale Rohstoffnutzung geachtet: Stromerzeugung aus diesen Rohstoffen wird nur dann mit Einspeisetarifen gefördert, wenn gleichzeitig mit der Stromerzeugung auch Wärme effizient erzeugt und genutzt wird. Der große Vorteil
dieser Anlagen ist die hohe wetterunabhängige Verfügbarkeit, weshalb sie einen gut prognostizierbaren und daher wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Bei Biomasse-KWK-Anlagen liegen die Einspeisetarife für neue Anlagen im Jahr 2014 je nach Größe bzw. Leistungsstärke in einer Bandbreite von 10,83 Cent pro kWh für große Anlagen bis 17,73 Cent pro kWh für kleine Anlagen, was einer Senkung von einem Prozent entspricht. Auch bei Biogas liegen die neuen Tarife um ein Prozent niedriger, je nach Anlagengröße also zwischen 12,80 und 19,31 Cent pro kWh. Auch für 2015 sollen die Tarife bei den rohstoffabhängigen Anlagen jeweils um ein Prozent reduziert werden.

Windkraft
Für neu eingereichte Windkraft-Anlagen sind in der Tarifverordnung 9,36 Cent/kWh für 2014 und 9,27 Cent/kWh für 2015 vorgesehen. Das entspricht einer Absenkung um jeweils ein Prozent und soll einen Anreiz für den Anlagenbau an effizienten Standorten sowie die Weiterentwicklung der Technologie bieten.

Photovoltaik
Bei der Photovoltaik gibt es weiterhin einen Schwerpunkt auf gebäudeintegrierte Projekte, die gesamtwirtschaftlich und energiepolitisch sinnvoller sind als Anlagen auf Freiflächen und die mehr Wertschöpfung im Inland bewirken sowie die kostengünstigere Selbstversorgung forcieren. Aufgrund der stark gesunkenen
Investitionskosten bei PV-Anlagen werden die Tarife für gebäudeintegrierte PV-Anlagen um 28 Prozent gesenkt. Aufrecht bleibt die bewährte Kombination aus dem gleichbleibenden Investitionszuschuss und dem Einspeisetarif. Damit soll vor allem die dezentrale Eigenversorgung mit erzeugtem PV-Strom anstatt einer Volleinspeisung in das Netz forciert werden. Im Detail gibt es für gebäudeintegrierte PV-Anlagen einen Kombinationstarif von 12,50 Cent pro kWh plus einem Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro Zuschuss pro Kilowatt. Das entspricht in Summe rund 14,80 Cent pro kWh. Bei Anlagen auf Freiflächen werden für nächstes Jahr 10 Cent pro kWh verordnet.

Um ein Ausschöpfen des Fördertopfes durch nur wenige Großanlagen zu vermeiden, wird zudem die Fördergrenze auf Anlagen mit einer Engpassleistung von maximal 350 kWp (bisher 500 kWp) gesenkt. Sollten Förderwerber bereits genehmigte Anlagenbescheide von über 350 kWp besitzen, so können sie diese Förderanträge einreichen, da eine nachträgliche Reduzierung der Anlagengröße auf maximal 350 kWp möglich ist.

Für 2015 werden die PV-Tarife offen gehalten, um die weitere Kostenentwicklung zu berücksichtigten bzw. die Folgen des Zollabkommens der EU mit China zu beobachten. Für den Fall, dass es zu keiner weiteren Anpassung kommt, gilt die gesetzliche Abschlagsregelung in Höhe von acht Prozent. Außerdem wird zur Verringerung von Konflikten bei der Landnutzung die PV-Förderung für 2015 ausschließlich für PV-Anlagen auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen bereitgestellt. Zudem wird ab 2015 die Förderung für Gebäude-Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 200 kWp ausgeschlossen. Damit gibt es schon jetzt Planungssicherheit für 2015.

Kleinwasserkraft
Für neue oder revitalisierte Kleinwasserkraftanlagen gibt es eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Investitionsförderung von maximal 30 Prozent und einem gestaffelten Einspeisetarif über 13 Jahre. Dafür wird eine Staffelung der Tarife für 2014 beginnend mit 10,44 Cent pro kWh für die ersten 500.000 kWh produzierten Wasserkraftmengen (neue Kleinstanlagen) und bis zu 4,92 Cent pro kWh für Stromerzeugungsmengen über 7.500.000 kWh (neue Anlagen mit 2 MW) geschaffen (-1%). Das Zonentarifmodell berücksichtigt, dass die Erzeugungskosten je Kilowattstunde mit zunehmender Leistungsklasse stetig sinken. Auch für 2015 werden die Tarife mit einem Abschlag von einem Prozent versehen und liegen in einer Bandbreite von 10,34 bis 4,87 Cent pro kWh. Damit wird auch ein dem Ökostromgesetz entsprechendes klares Signal gesetzt, Kleinwasserkraft verstärkt zu nutzen, wenn ein Ausbau umwelt- und naturverträglich möglich ist.

Quelle: APA-OTS0081 23. Dez. 2013, 14:00

Download: Änderung der Ökostrom-Einspeisetarif-Verordnung vom 23.12.1013

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