Neue Förderung des Landes OÖ für Fernwärmeanschlüsse

Wir freuen uns, Sie über den Start neuer Förderprogramme des Landes Oberösterreich mit 3. Juli 2017 informieren zu können. Nachdem es seit 30. April 2017 für private Haushalte keine Förderung mehr für den Fernwärmeanschluss gegeben hat, ist die neue Förderrichtlinie für Umstellungen auf einen Fern-/Nahwärmeanschluss umso erfreulicher.

Förderungen erhalten Privatpersonen, die eine förderungsfähige Anlage in ihrem bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen errichten.
Die Förderung gibt es nur für den Ersatz eines bestehenden fossilen Wärmeerzeugers und nicht für Neubauten. 

Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz

  • Förderhöhe:

    • € 140 pro kW Anschlussleistung laut Wärmeliefervertrag (maximal € 2.800)

    • max. 50 % der förderfähigen Kosten 

  • Förderbedingungen: Die Wärme muss ganz oder teilweise (zumindest 80 %) aus erneuerbaren Energiequellen oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder sonstiger Abwärme stammen.

Antragstellung & weitere Kriterien:

  • Förderkriterien: Im Falle einer Förderung für den Fernwärmeanschluss sind alle vorhandenen fossilen alten Heizkessel nachweislich zu demontieren.

  • Weitere Kriterien: www.land-oberoesterreich.gv.at/190718.htm

  • Antragstellung: nach Durchführung der Maßnahmen, spätestens jedoch 6 Monate nach Ausstellung der Rechnung online (mittels elektronischem Antragsformular inkl. Technischem Datenblatt als Upload)

  • Nähere Information:

    • Land OÖ, Abteilung Umweltschutz, T: 0732-7720-14501

    • Biomasseverband OÖ, T: 050 6902 1630

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