Neu: Förderung für Ersatz alter Biomassekessel
Ab Juli 2024 im privaten Ein- oder Zweifamilienhaus

Bis zu € 5.000,- Förderungen gibt es jetzt für den Tausch mindestens 15 Jahre alter Biomassekessel in privaten Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern.

Durch den Tausch veralteter und nicht mehr energieeffizienter erneuerbarer Heizungssysteme auf moderne und klimafreundliche Heizungssysteme sollen deutliche Energieeffizienzsteigerungen im privaten Wohnbereich erzielt werden.
Zu diesem Zweck stellt die Österreichische Bundesregierung insgesamt 60 Millionen Euro für die Jahre 2024/2025 zur Verfügung.

Die dafür vorgesehene Bundesförderung wird mittels Pauschalsatz unter Berücksichtigung eines möglichen Solarbonus berechnet und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen.

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.07.2024 erbracht wurden. 

Weiterführende Informationen finden Sie im

Infoblatt "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme für Private im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus"

und aktuelle Infos auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting

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