Kleine Ökostromnovelle wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen

Nach monatelangen, äußerst zähen Verhandlungen einigten sich die Parlamentsparteien am 29. Juni dieses Jahres auf eine "kleine Ökostromnovelle".

Zusätzliche Mittel gibt es in den Jahren 2017 und 2018 für den Abbau der Wartelisten bei Windkraft, sowie für Investitionen in Photovoltaik, Stromspeicher und für Kleinwasserkraft. Zukünftig werden auch "Gemeinschafts-Photovoltaikanlagen" beispielsweise bei Wohnblocks möglich sein.

Eine Verschnaufpause gibt es für effiziente Biogasanlagen. Fast alle der etwa 300 österreichischen Biogasanlagen stehen kurz vor dem Ende ihrer 13-jährigen Tariflaufzeit, einige Anlagentarife sind schon ausgelaufen.

Beim Festlegen der Tariflaufzeit auf eine Dauer von 13 Jahren im Jahre 2002 ging man von steigenden Strompreisen am freien Markt aus. Man nahm an, nach 13 Jahren wären die Marktpreise so hoch, dass ein geförderter Tarif nicht mehr nötig sein würde. Der massive Windkraftausbau in Deutschland und ein Revival des billigen Kohlestroms als Ausgleichsenergie zum schwankenden Wind- und PV-Stroms führten zu zeitweiligen Stromüberschüssen und damit stark gesunkenen Strommarktpreisen. In Deutschland betrug die Tariflaufzeit für Biogasanlagen zur gleichen Zeit 20 Jahre.

 

Der Bund stellt Mittel für 3-jährige Nachfolgetarife zur Verfügung, die die effizientesten Anlagen mit beschränktem Mais- und Getreideeinsatz beantragen können.

Das Gesetz soll Anfang Oktober nach Ratifizierung durch die EU in Kraft treten.

Download: Beschluss des Nationalrates - Gesetzestext der "kleinen Ökostromnovelle"

 

 

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