Geplantes AUS für Nahwärmeanschluss-Förderung - Frist soll noch bis 30. April 2017 verlängert werden

[7. März 2016] Wie im Arbeitsübereinkommen zwischen FPÖ und ÖVP festgehalten, soll die Energiespar-Verordnung 2008 des Wohnbauressorts, die ursprünglich als Impulsförderung für neue Technologien eingeführt wurde, auslaufen. Betroffen davon sind Förderungen von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Solaranlagen und der Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz und auch die Förderung von Wärmepumpen.

Dies ist schon seit Längerem eine Forderung von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner und wird nun gemeinsam umgesetzt.
„Diese Förderung muss auslaufen, damit die freiwerdenden Beträge auch wieder für den Neubau und für die Sanierung von Wohnungen, also die Kernleistungen der Wohnbauförderung, eingesetzt werden können. Auch sind hier Verbesserungen denkbar, die den verschiedenen Gegebenheiten Rechnung tragen", so der für Wohnbauförderung zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner. 

"Für mich ist klar, dass Förderungen kein Geschäftsmodell sind, sondern Marktanreize und daher auch auslaufen können. Wichtig ist für mich, dass es nun einen ausreichenden Übergangszeitraum gibt, damit sich Betriebe und Konsumentinnen und Konsumenten darauf einstellen können. Und damit es im Vergleich zu anderen geförderten Technologien keine Wettbewerbsverzerrungen gibt, plädiere ich für einen Bonus beim Wohnbau-Darlehen “, betont Wirtschafts-Landesrat Dr. Michael Strugl. 

Für die Grünen ist das Ankündigungen der Verlängerung der Auslauffrist nur ein "Verschieben des Kahlschlags bei der Förderung erneuerbarer Energien". Dies zu planen, "wenn der Ölpreis im Keller ist und das Füllhorn der Mineralölwirtschaft für Förderungen für Ölheizungen ausgeschüttet wird, ist ein Irrweg in Richtung Klimaveränderung und Zerstörung von Arbeitsmarktchancen", ärgert sich Umwelt-Landesrat Rudi Anschober in einer Presseaussendung. Laut Anschober bekomme man bei einer Ölkesselerneuerung zwischen 2.500 und 5.000 Euro.

Als Frist, mit der die Förderung endgültig ausläuft, wurde nun gemeinsam der 30. April 2017 vereinbart. Dies wird auch umgehend auf den Weg zur Beschlussfassung in der Landesregierung gebracht. LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner hat zuvor betont, dass es ihm dabei vorrangig um die Sache selbst geht und nicht um Fristen: "Mit jahrelangen Übergangsfristen wird man aber nie was bewegen. Darum muss die Politik auch Mut haben, Dinge anzupacken.“ In einer der nächsten Landesregierungssitzungen beabsichtigt der Wohnbaulandesrat nun, die geänderte Verordnung mit Auslaufende 30. April 2017 einzubringen.

Quelle: APA0423 2016-03-07/15:59 & Landeskorrespondenz Nr. 45 vom 7. März 2016 

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