Ende für Nahwärmeanschluss-Förderung im Wohnbau
Antragsfrist bis 30. April 2017!
Wie im Arbeitsübereinkommen der Oö Landesregierung festgehalten, soll die Energiespar-Verordnung 2008 des Wohnbauressorts, die ursprünglich als Impulsförderung für neue Technologien eingeführt wurde, auslaufen. Betroffen davon sind Förderungen von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Solaranlagen und der Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz für Häuser bis zu drei Wohnungen.
Als Frist, mit der die Förderung endgültig ausläuft, wurde der 30. April 2017 festgelegt.
Nahwärmeanschlüsse, die bis zu diesem Zeitpunkt in Betrieb sind und für die zeitgerecht der Förderantrag gestellt wird, können noch die Förderung erhalten.
Bei einer Umrüstung von einer bestehenden fossilen Wärmeversorgung auf einen Fern- oder Nahwärmeanschluss mit überwiegender Wärme aus erneuerbaren Energieträgern können noch wenige Wochen bis zu 1.700 Euro Fördermittel lukriert werden.