Biomasse-Verband fordert Beibehaltung des Einspeisetarifsystems

„Der Entwurf der neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien steht in wesentlichen Teilen im Widerspruch zu den 20-20-20 Zielen der EU. Das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten zur Gestaltung des eigenen Energiesystems wird ignoriert, und Energiekonzerne werden gegenüber regionalen Energieversorgungsprojekten bevorzugt“, erklärt Dr. Horst Jauschnegg, Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes.

 

Letzte Chance: EU-Kommissar Hahn muss das Ruder herumreißen!
Dr. Jauschnegg: „Darüber hinaus wird sehr fragwürdigen Technologien der fossilen Energiewirtschaft, wie beispielsweise der Kohlenstoffspeicherung (CCS), und Infrastrukturprojekten für fossile Energieträger mit 100%-igen Förderquoten der Vorrang gegenüber erneuerbaren Energieträgern eingeräumt.“ Aus diesen Gründen appelliert der Österreichische Biomasse-Verband an EU-Kommissar Johannes Hahn dem vorliegenden Entwurf nicht zuzustimmen, um eine Überarbeitung zu ermöglichen und maßgebliche Änderungen zu erwirken.

Regionale Betreiber chancenlos.
Der Grundpfeiler für den erfolgreichen Ausbau des Ökostrom-Anteils in Österreich sind die Einspeisetarife. Dieses im Ökostromgesetz geregelte System schafft Transparenz und Investitionssicherheit für eine befristete Zeit. In vielen europäischen Ländern hat sich das System bewährt – eine Änderung auf „Ausschreibemodelle“ würde nur den großen Energieversorgern nützen und den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv behindern. Alleine die Teilnahme an einem Ausschreibeverfahren ist mit hohen Kosten verbunden. Diese können von den Energiekonzernen auf erfolgreich eingereichte Projekte aufgeteilt werden. Regionale Betreiber sind dadurch chancenlos, da sie in der Regel Einzelprojekte umsetzen. Bisherige Erfahrungen bei Ausschreibungen haben gezeigt, dass diese in Summe wesentlich teurer sind als Vergütungsmodelle.

Bioenergieausbau nicht gefährden.
Im Entwurf finden sich unakzeptable Passagen, die den Ausschluss von biogenen Energieträgern aus dem Beihilfenrahmen ermöglichen. EU-weit werden nur 60% des Holzzuwachses genutzt. Die Waldfläche nimmt stetig zu. Es sind daher große regionale Potenziale für den stofflichen und energetischen Einsatz von Holz vorhanden. Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Biomasse können rund um die Uhr betrieben werden. Sie sind daher eine wichtige Ergänzung zu Wind- und Wasserkraft sowie Photovoltaik. In den Wintermonaten, wenn Wasserkraft und PV aufgrund der Witterungsbedingungen wenig Strom erzeugen, ersetzt Strom aus Biomasse-KWK-Anlagen Importe und kalorische Kraftwerke. Das Potenzial für Biomasse-Heizkraftwerke liegt vor allem in ländlichen Gebieten, oft fernab von Großkraftwerken. Hier leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Netzentlastung und zur regionalen Versorgungssicherheit.

Zur Information:
Der Entwurf der neuen Umwelt- und Energiebeihilfenleitlinien bildet das gesetzliche Rahmenwerk für EU-Staaten, wie Beihilfen für die Energiebereitstellung in Zukunft gestaltet werden dürfen. Die Ausgestaltung der Verordnung liegt in den Händen der Generaldirektion Wettbewerb. Die EU-Kommission kann die Richtlinie formal ohne Zustimmung des EU-Parlaments oder des Ministerrates beschließen. Zahlreiche Umweltschutzorganisationen und die Verbände der erneuerbaren Energien sehen im vorliegenden Entwurf einen Frontalangriff auf die Energiewende und die regionale Nutzung von Erneuerbaren Energien.

Rückfragehinweis: Antonio Fuljetic,
Österreichischer   Biomasse-Verband,

Tel: +43 (0)1 533 07 97 – 31,
E-Mail:   fuljetic@biomasseverband.at

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